Das ist bisher geschafft worden – Ein Überblick in aller Kürze:
Einigung zwischen Bund und Ländern
Bund und Länder verständigen sich auf grundlegende Vereinbarung des DigitalPakts Schule und die nötige Grundgesetzänderung im Zuge des Vermittlungsausschusses.
Verabschiedung der Grundgesetzänderung
Bundesrat hat dem finalen Einigungsvorschlag in der Sitzung am 15.03.2019 offiziell zugestimmt.
Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung
Länder und Bund haben die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule abgeschlossen – in dieser sind alle Rahmenbedingungen zur Durchführung des Pakts enthalten.
Start der Antragsannahme
Jedes Land veröffentlicht individuell eine Förderrichtlinie. Diese legt fest, wann und wie Geld beantragt werden kann. Antragsteller sind Schulträger, Schulen melden dort ihren Bedarf an. Auf die Länder werden die insgesamt 5,5 Milliarden Euro nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt.
Auszahlung der Fördergelder
Je nach Bundesland sind die ersten Gelder ab September / Oktober 2019 abrufbar.
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Bild: Screenshot Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschung