Was wird genau gefördert?
(1) Internet – Ja
Schnelles Internet (WLAN, schulinterne Verkabelung) wird gefördert
(2) stationäre Ausstattung – Ja
Anschaffung stationärer digitaler Geräte (bspw. Smartboards, Displays) wird gefördert
(3) Mobile Endgeräte – Ja
Mobile Endgeräte (Tablets, Laptops): abhängig von Entscheidung der Länder und nur wenn Infrastruktur nach (1) steht (insg. maximal 20% pro Schulträger)
(4) Plattform -/Cloudlösungen – Ja
Digitale Lösungen (e.g. Cloudangebote, Lernplattformen) werden auf Landes- und Schulebene gefördert, sofern technologieoffen und pädagogisch vorteilhaft
(5) IT–Administration – Ja
Personalkosten für IT Administratoren für die Wartung und das Management digitaler Geräte und Infrastruktur werden nicht gefördert
(6) Weiterbildung Lehrkräfte – Ja
Die Weiterbildung von Lehrkräften liegt bei den Ländern und wird auch für Digitalthemen nicht aus DigitalPakt Gelder gefördert
(7) Informatik-Lehrkräfte – X
Personalkosten für Informatik-Lehrkräfte werden nicht gefördert
(8) Glasfaser – X
Glasfaserausbau an Schulen wird nicht durch den DigitalPakt sondern durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert
Vgl.: FAQ der Bundesregierung | Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt
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