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Förderung

Was wird genau gefördert?

(1) Internet – Ja
Schnelles Internet (WLAN, schulinterne Verkabelung) wird gefördert

(2) stationäre Ausstattung – Ja
Anschaffung stationärer digitaler Geräte (bspw. Smartboards, Displays) wird gefördert

(3) Mobile Endgeräte – Ja
Mobile Endgeräte (Tablets, Laptops): abhängig von Entscheidung der Länder und nur wenn Infrastruktur nach (1) steht (insg. maximal 20% pro Schulträger)

(4) Plattform -/Cloudlösungen – Ja
Digitale Lösungen (e.g. Cloudangebote, Lernplattformen) werden auf Landes- und Schulebene  gefördert, sofern technologieoffen und pädagogisch vorteilhaft 

(5) ITAdministration – Ja
Personalkosten für IT Administratoren für die Wartung und das Management digitaler Geräte und Infrastruktur werden nicht gefördert

(6) Weiterbildung Lehrkräfte – Ja
Die Weiterbildung von Lehrkräften liegt bei den Ländern und wird auch für Digitalthemen nicht aus DigitalPakt Gelder gefördert

(7) Informatik-Lehrkräfte – X
Personalkosten für Informatik-Lehrkräfte werden nicht gefördert

(8) Glasfaser – X
Glasfaserausbau an Schulen wird nicht durch den DigitalPakt sondern durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert

Vgl.: FAQ der Bundesregierung | Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 

Achtung: Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.
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