Rückblick
Seit Mai 2019 ist der DigitalPakt Schule aktiv – 5 Mrd. Euro vom Bund und 10% aus den Hauhalten der Städte und Kommunen kommen dazu.
Im letzten Sommer/Herbst waren lediglich ca. 900 Mio. Euro davon abgerufen.
Mittlerweile – die Corona-Krise macht es möglich – kamen noch ein paar Förderungen zusätzlich:
100 Millionen Euro gab es dann problemlos für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den schnellen Ausbau von Infrastruktur um dies zu ermöglichen. Aber das waren keine Extra-Gelder, sondern nur ein Teil aus dem DigitalPakt selbst und der musste auch noch bis zum Ende des Jahres 2020 ausgeben werden. Die Mittel waren also bis zum Ende des Jahres 2020 befristet; die digitalen Bildungsangebote, die davon kurzfristig eingekauft werden konnten, mussten auf den Landesplattformen wie mebis in Bayern oder logineo in NRW lauffähig sein. Aufgrund dieser Restriktionen ist von diesem Sofortprogramm wenig bei den Schulen angekommen.
„Corona-Hilfen“ aus dem Digitalpakt
Im Sommer 2020 kam dann das „Sofortprogramm“ für die Ausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten: 500 Millionen Euro.
Allerdings: auch das waren keine Extra-Gelder, sondern nur eine „Zusatzvereinbarung“, die es erlaubte, das Geld aus dem Digitalpakt für digitale Endgeräte auszugeben.
In der Regel waren die Geräte schnell in den Schulen – was man dann damit anstellen sollte, war vielen nicht klar. Problem: Die Lehrerinnen und Lehrer hatten noch gar keine Geräte.
Zusätzliche 500 Millionen Euro wurden erst mit der dritten Corona-Hilfe, der so genannten „Administratoren-Vereinbarung“, im November 2020 vereinbart.
Damit investierte der Bund in die Ausbildung und die Finanzierung von IT-Administratoren, die sich vor Ort an den Schulen um die Technik kümmern sollen. Förderfähig sind befristete Ausgaben für Personalkosten bzw. Sachkosten zur Beauftragung von Dritten sowie Ausgaben für die Qualifizierung von bei den Ländern angestellten IT-Administratoren.
Weitere 500 Millionen für Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer sind im Herbst 2021 geflossen. Dieses Geld kam extra – aus dem Corona Aufbaufonds der EU. Schulträger, die schnell genug waren, haben dann auch ihre Lehrkräfte ausstatten können.
Weitere Maßnahmen, die angekündigt, aber noch nicht umgesetzt wurden: 100 Millionen Euro für den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes, um Schulen zügiger mit schnellem Internet zu versorgen, sowie 500 Millionen für eine bundesweite Bildungsplattform.
Die Fördermittel im Überblick:
Wie geht es nun weiter?
Bei einigen Bundesländern laufen die Uhren bezüglich der Anträge. (Siehe Artikel Aktuelle Termine: Fristen für Anträge in allen Bundesländern).
Auf der educate2022 hat unsere Bundesbildungsministerin bestätigt, dass die Gelder aus dem ersten Digitalpakt schneller fließen müssen. Was sie damit genau meint oder wie dies umzusetzen ist, hat sie nicht gesagt. Ob damit ein vereinfachtes Antragsverfahren gemeint ist oder ob die Kommunen gemeinsam mit den Schulen selbst entscheiden dürfen, was sie und in welcher Form und Menge für das ihnen zustehende Geld anschaffen dürfen oder ob der Digitalpakt sich auch jetzt schon für die längst überfällige Lehrerfortbildung öffnen darf oder ob den Kommunen und Schulen mehr Zeit eingeräumt wird und nicht die bekannten Fristen gelten…. das bleibt Spekulation.
In einigen Bundesländern fließen nicht abgerufene Gelder sogar in die allgemeinen Kassen der Kommune.
Es gibt noch viele Unbekannte zum DigitalPakt 1.0 und es ist Zeit nachzubessern.
DigitalPakt Schule 2.0
Dass die Digitalisierung nicht gekommen ist um zu gehen, betonte auch Frau Stark-Watzinger. Das heißt, dass eine grundsätzliche zeitliche Begrenzung der DigitalPakt Gelder aufgehoben werden sollte.
Es soll also lt. Ampel-Koalition einen DigitalPakt 2.0 geben. Wichtige Schwerpunkte sollen hier die „nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration“ sein. Auch das Thema der Lehrkräfteausbildung ist weiter in den Fokus gerückt.
Eine Koordinierungsstelle zur Lehrerfortbildung ist ebenso in Planung lt. Stark-Watzinger.
Unter der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ werden Projekte an Hochschulen zur digitalen Bildung gefördert.
Digitalpakt für Hochschulen
Ähnlich dem Digitalpakt für Schulen soll es auch bald ein entsprechendes Bundesprogramm für die „Digitale Hochschule“ geben. Das Programm soll Konzepte für den Ausbau innovativer Lehre, Qualifizierungsmaßnahmen, digitale Infrastrukturen und Cybersicherheit fördern. Wie es genau aussehen soll und welche Summen dahinter stehen ist noch nicht geklärt.
Mehr zu dem Thema:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/kolumne-wiarda-wills-wissen-digitalpakt-in-zeitlupe/27579484.html
Quelle Beitragsbild: Tim Mossholder auf Unsplash
Der Artikel ist informativ und wichtig. Leider sind viele Schulen mit zu viel Anderem beschäftigt. Die Hürden für Mittelzuweisung sind vielfach einfach zu hoch. Hier müsste der Digitalpakt 2.0 erstmal ansetzen!
Vielen Dank Herr Klein, für Ihren Beitrag.
Hierzu möchte ich sagen: Ja und ein bisschen nein. Dass Schulen immer mit unglaublich vielen Dingen beschäftigt sind – das ist absolut richtig. Mittlerweile und grundsätzlich sollte ein Umdenken im Bildungswesen und in der Bildungspolitik stattfinden. Schulen sind (mittlerweile) mit mittelständischen Unternehmen gleichzusetzen. Im Schnitt/ein Beispiel: 500 Schülerinnen und Schüler, 1000 Elternteile, 80 Lehrkräfte und Verwaltungsleute, 10 Fachrichtungen, Datenschutzbestimmungen für Minderjährige, Qualifizierungsmaßnahmen, Digitale Endgeräte für Räume und Personen u.v.m. … um einfach mal ein paar to dos von Schulen zu erwähnen.
Die Hürden der Mittelzuweisung haben zum Teil ihren Ursprung im Konjunkturpaket II aus dem Jahr 2011. Hier wurden in vielen Schulen digitale, internetfähige Boards für die Klassenräume angeschafft, die kaum genutzt wurden und verrotteten.
Das Problem: Das Internet war noch nicht so weit, viele Boards waren technisch noch unausgereift, die Lehrkräfte wurden an den Geräten nicht geschult und kannten sich nicht aus und zu guter Letzt gab es auch keine Materialien seitens der Verlage.
Daher kam der durchaus richtige und nachvollziehbare Gedanke auf, dass die „Technik der Pädagogik“ zu folgen habe und es erst ein „Einsatzkonzept“ (Medienbildungskonzepte) an den Schulen geben muss, bevor Technik angeschafft werden kann.
Die Pandemie hat viel beschleunigt. In den meisten Bundesländern reicht es in einem ersten Schritt aus, die Anträge zu stellen. Die Konzepte können nachgereicht werden.
Grundsätzlich ist unsere Verwaltung bezüglich der Mittelzuweisung viel zu reglementiert. Absolut richtig, aber das ist ein grundsätzliches Problem der deutschen Verwaltung und das findet – leider – nicht nur im Bildungswesen statt.
Ein kleiner Trost in unserem Fall:
Wenn man weiß, wo die Schule hin will und wie ihre Vision aussieht, ist schon einiges gewonnen. Vielleicht sollte auch hier ein Umdenken auf beiden Seiten (Verwaltung und Schule) stattfinden: Man muss nicht alles selbst können. Es gibt Unternehmen, die hier kurzfristig und unprätentiös unterstützen.
Wir werden es uns genau ansehen, wie es mit dem DigitalPakt 2.0 weitergeht und werden auf dieser Seite wieder berichten.
Manchmal ist ein Regierungswechsel eine Chance. Wir werden sehen.